Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Bildungsstätte Textverarbeitung des Stenografenvereins Rheine e. V.

 

 

Die Bildungsstätte Textverarbeitung des Stenografenvereins Rheine e. V. (btv) ist eine nach dem Weiterbildungsgesetzt NRW anerkannte Weiterbildungseinrichtung.

 

 

Anmeldung

 

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Lehrgangsgebühren, die zu Beginn des Kurses fällig werden. Zustande gekommene Verträge enden mit Ablauf der letzten Unterrichtsstunde.

 

 

 

Keine Bestätigung

 

Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Kann wegen Unterschreitung der Teilnehmerzahl eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so erhalten Sie eine Benachrichtung.

 

 

 

Teilnehmergebühren/Zahlungen

 

Die Lehrgangskosten sind für jeden Lehrgang auf der Homepage angegeben. Zahlungen per Überweisung sind möglich. Sie erhalten nach Kursbeginn einen Überweisungsträger, mit dem die Lehrgangskosten zu begleichen sind. Das Fernbleiben oder das Versäumen einzelner Unterrichtsstunden führt nicht zu einer Reduzierung der Lehrgangskosten.

 

 

Rücktritt

 

Bei Stornierung bis zur 1. Unterrichtsstunde fällt kein Teilnehmerentgelt an. Wird ein Kurs begonnen und dann abgebrochen, werden die vollen Teilnehmergebühren fällig.

 

 

Gebührenbefreiung

 

Eine Gebührenbefreiung besteht für Mitglieder des Stenografenvereins Rheine e. V. für den Besuch eines Fortbildungslehrganges in den Bereichen Kurzschrift und Tastschreiben.

 

 

 

Gebührenermäßigung

 

Schüler, Studenten, Arbeitslose, Vereinsmitglieder erhalten für die Computerlehrgänge eine Ermäßigung von 25 %. Bei gleichzeitiger Teilnahme mehrerer Familienmitglieder am selben Lehrgang wird ab der 2. Person eine Ermäßigung von 25 % gewährt. Inhabern eines Bildungschecks wird eine 50-prozentige Reduzierung der Lehrgangskosten gewährt.

 

 

 

Haftung

 

Die Bildungsstätte Textverarbeitung des Stenografenvereins Rheine e. V. übernimmt gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Haftung bei Unfällen, Beschädigungen oder Verlusten. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen berufen.

 

 

Hausordnung

 

Die btv ist Gast in Schulräumen der Stadt Rheine. Bitte beachten Sie die Hausordnung in den Schulräumen.

 

 

 

Datenschutz

 

Der Lehrgangsteilnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der bei einer Lehrgangsbuchung angefallenen notwendigen personenbezogenen Daten durch die btv zu. Die btv erhebt, speichert, verarbeitet und nutz die bei der Lehrgangsbuchung übermittelten personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Der Teilnehmer kann jederzeit seine erteilte Zustimmung bezüglich der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die btv zu richten.

 

 

 

Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist Rheine.

 

 

 

Rheine, 30. Januar 2010